Aufbewahrungsdosen und sonstige Gegenstände die im Alltag mit Lebensmittel in Kontakt kommen.

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Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt oder Kosmetikartikel, werden von uns nur dort erworben die das Zertifikate/Prüfzeichen LFGB besitzen.

Was sind Bedarfsgegenstände nach dem LFGB?

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen, werden als Bedarfsgegenstände bezeichnet. Neben Geschirr, Besteck und Kochutensilien gehören beispielsweise auch Spielwaren und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch dazu. Keine Bedarfsgegenstände sind Arzneimittel, Medizinprodukte oder Biozide. Hier finden Sie eine Auflistung mit Beispielen für alle Bedarfsgegenstände, die in § 2 Abs. 6 des LFGB geregelt sind.

Weitere Infos dazu hier:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/01_LMKontaktmaterialien/bgs_bgsNachLFGB_basepage.html

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